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Was muss beim Mieterwechsel/Umzug beachtet werden?
Da die Müllgebühren nur über den Eigentümer abgerechnet werden können, muss der Mieterwechsel auch vom Eigentümer mitgeteilt werden. Wir benötigen dazu das Datum des Mieterwechsels, den Namen des neuen Mieters sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Der Eigentümer erhält einen Änderungsbescheid, der die anteilige Jahresgebühr für den alten und den neuen Nutzer aufführt. Der Eigentümer kann vorab eine Ablesemitteilung anfordern, um die ggf. angefallenen Zusatzleerungen mit dem alten Mieter abrechnen zu können. Von uns werden die Nachforderungsbescheide über die Zusatzleerungen erst Anfang des nächsten Jahres verschickt.
Steht die Wohnung nach dem Auszug eines Mieters länger leer, sollte die Mülltonne abgemeldet werden. Mülltonnen, die nicht abgemeldet sind, müssen weiter bezahlt werden.
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