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Warum müssen 30 l pro Person vorgehalten werden?
Die Stadtgemeinde Bremen schreibt für private Haushalte ein Vorhaltvolumen von 30 l pro Person vor. Diese Regelung dient der Stadthygiene. Illegale Abfallentsorgungen sollen so vermieden werden.
Die Müllgebühr beinhaltet die Serviceleistung für alle Systeme. Die Abfuhr der Restmülltonne, der Biotonne und des Sperrmülls sowie die Sammlung von Papier und Pappe und die Abgabe von Gartenabfällen (bis 1 m³) und Schadstoffen. Mit dieser Einheitsgebühr müssen alle Kosten gedeckt werden.
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